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Die Beratunglehrerin an der Sonnenschule

Sicherlich kennen Sie das auch...

Es gibt ein Problem im Umgang mit Ihrem Kind, z.B. schulische Entwicklungen, die Sie beunruhigen, Leistungsschwierigkeiten, Streit mit Mitschülern, diverse Konflikte, Schulunlust oder Ähnliches. Dann ist es wichtig, mit jemandem sprechen zu können.

Sicherlich wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer neben der Schulleitung der wichtigste Ansprechpartner für ihr Kind und Sie sein. Denn jeder Lehrer ist Berater. Aber unabhängig davon kann ich in der Funktion der Beratungslehrerin (BL) ebenfalls Gespräche anbieten.

Folgende Unterschiede gibt es:

  • Eine Beratungslehrerin (BL) hat eine zweijährige Weiterbildung mit abschließender Prüfung durchlaufen.
  • Der BL stehen mehrere Beratungsstunden zur Verfügung.
  • Die BL ist nicht immer unmittelbar an Konflikten beteiligt (größere Distanz).
  • Die BL wird erst aktiv, wenn ein Anliegen an sie herangetragen wird.

Ansprechpartner bin ich jedoch nicht nur für Eltern, sondern natürlich auch für die Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte unserer Schule.

 

Die Aufgabengebiete sind folgendermaßen umrissen:

Einzelfallhilfe

Beratung von Eltern, Lehrern und Schülern, z.B. bei individuellen Lern-, Leistungs,- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule.

Beratung von Eltern und Lehrern

Beobachtungen im Unterricht auf Wunsch einer Lehrkraft, individuelle Beratungsgespräche mit Eltern oder Lehrkräften oder auch gemeinsame Gespräche, Teilnahme an Klassen- und Helferkonferenzen, Information über und Vermittlung zu anderen Beratungseinrichtungen (Schulpsychologe, Familien- und Erziehungsberatung, Ergotherapie, Logopädie, Sozialpädagogische Familienhilfe, etc.)

Gruppenhilfe

Nach Bedarf Einrichten von Kleingruppen mit besonderen Schwerpunkten (z.B. Angst vor Übergang an weiterführende Schulen, „schüchterne Mädchen“, „laute Jungs“, etc.)
Im Mittelpunkt der Beratung steht das Gespräch. Dabei gilt es, das genaue Anliegen zu ermitteln und darauf zu achten, dass die Probleme, ihre Vorgeschichte und die bisherigen Lösungsversuche genau beschrieben werden. Ziel kann dann nicht die Präsentation eines fertigen „Patentrezeptes“ sein, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Lösungswegen. Dabei soll das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gelten.


Wichtige Grundsätze der Beratung

  • Beratung ist freiwillig. Sie ist ein Angebot, das Schüler, Eltern und Lehrer wahrnehmen können, wenn sie es wünschen. Jedem steht aber auch offen, Beratung abzulehnen bzw. abzubrechen. Sinnvolle Beratung ist nur bei überzeugter Mitarbeit der Ratsuchenden wirklich möglich.
  • Beratung obliegt der Schweigepflicht, außer das BT wird von den Ratsuchenden ausdrücklich davon entbunden.

Unsere Beratungslehrerin

Katja Schlößer
(Beratungslehrerin, Schwerpunkt Grundschule)

Sprechzeiten:

Freitag in der 1. großen Pause „Kummerpause“ für Kinder.

Sprechzeiten für Eltern bitte vereinbaren über:

Tel.: 04183/775824 (bitte auf den AB sprechen, ich rufe zurück) oder über das Schulbüro

 

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